Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für
Labor-Programme der experimenta gGmbH
1. Allgemeines – Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle unter Ziffer 1.4 definierten Labor-Programme der experimenta gGmbH, Experimenta-Platz, 74072 Heilbronn (nachfolgend: experimenta) zwischen der experimenta und dem Vertragspartner.
1.2 Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die experimenta ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes.
1.3 Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist allein diejenige registrierte natürliche Person, die das Angebot zum Abschluss des Teilnahmevertrags gemäß Ziffer 2.3.1 abgibt.
ERLÄUTERUNG: Öffentliche Schulen sind zumindest in Baden-Württemberg nicht-rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, sie sind insoweit lediglich ein unselbständiger, d.h. untergeordneter organisatorischer, Teil des Rechtsträgers (Schulträger z.B. die Kommune, der Landkreis oder das Land als juristische Personen des öffentlichen Rechts; im Falle einer Beruflichen Schule der Landkreis).
1.4 Labor-Programme sind alle von der experimenta durchgeführten Freizeit- und Bildungsangebote für Kindergartengruppen, Schulklassen und/oder Gruppen von anderen Bildungsinitiativen, wie insbesondere Laborkurse, die in der experimenta (einschließlich der MS experimenta – dem Schiff der experimenta; https://www.ms-experimenta.science) oder einem anderen außerschulischen Lernort der experimenta (wie z.B. in der Hochschule Heilbronn) stattfinden, einschließlich etwaigen Besuchen von Ausstellungsbereichen der experimenta und/oder des Science Dome. Labor-Programme finden mehrstündig, eintägig oder mehrtägig statt.
1.5 Teilnehmer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich die im Rahmen des Bestellprozesses von Labor-Programmen der experimenta nicht namentlich, sondern der Anzahl nach benannten dritten Personen. Es wird zuvor von der experimenta eine maximale Teilnehmerzahl für die Labor-Programme festgelegt, die nicht überschritten werden darf.
1.6 Begleit- und Aufsichtspersonen im Sinne dieser AGB sind diejenigen Personen, die die Aufsicht der Teilnehmer während deren Aufenthalt in der experimenta übernehmen, aber nicht an den Labor-Programmen teilnehmen. Dies kann auch der Vertragspartner sein.
1.7 Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass die Teilnehmer sowie die Begleit- und Aufsichtspersonen mit diesen AGB vertraut sind und sich an die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten halten.
2. Anmeldung und Vertragsschluss über die Teilnahme an Labor-Programmen (Teilnahmevertrag)
2.1 Ein in einem Flyer beschriebenes Labor-Programm bzw. die werblichen Darstellungen sowie die Angaben auf der Website der experimenta stellen keine Angebote auf Vertragsschluss dar, sondern sind – ihrem Inhalt nach unverbindliche – Einladungen zur Angebotsabgabe (sog. invitatii ad offerendum). Der Vertragsschluss erfolgt nach Angebot des Vertragspartners durch die Annahme der experimenta.
2.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Labor-Programm erfolgt über den Ticketshop der experimenta auf der Webseite der experimenta.
2.3 Für die Bestellung über die Website der experimenta gilt:
2.3.1 Der Vertragspartner kann das Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags über den auf der Website der experimenta vorgehaltenen Ticketshop abgeben.
Der Vertragspartner gelangt nach der Auswahl des Besuchszeitraums und den Angaben zur Anzahl der Teilnehmer („Ermäßigt“) sowie der Anzahl der Begleit- und Aufsichtspersonen („Begleitender Pädagoge/Erzieher“) zur Übersicht der Labor-Programme („Laborkurse“). Der Vertragspartner kann dann ein Labor-Programm an einem konkreten Datum sowie zu einer konkreten Uhrzeit auswählen, sofern das betreffende Labor-Programm nicht bereits ausgebucht ist.
Unter dem Button „Mehr dazu“ kann die jeweilige Kursbeschreibung der einzelnen Labor-Programme aufgerufen werden. Die in der jeweiligen Kursbeschreibung festgelegte maximale Teilnehmerzahl pro Labor-Programm darf nicht überschritten werden. Der Vertragspartner teilt der experimenta die Anzahl der Teilnehmer der Labor-Programme mit seinem Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrags mit. Ausschließlich diese Anzahl an Teilnehmern hat das Recht, an den gebuchten Labor-Programmen teilzunehmen, sofern diese Anzahl die maximale Teilnehmerzahl nicht überschreitet.
Änderungen der Teilnehmeranzahl bedürfen der vorherigen Zustimmung der experimenta. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Etwaige hierdurch anfallende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.
Beginn, Ende und Preise für die einzelnen Teilnehmer bzw. der Mindestpreis des Labor-Programms ergeben sich ebenfalls aus der jeweiligen Kursbeschreibung unter dem Button „Mehr dazu“.
Der Vertragspartner gelangt nach Auswahl der Labor-Programme über den Button „Weiter“ zum sogenannten Warenkorb, wo dann der Gesamtpreis und das ausgewählte Labor-Programm angezeigt wird.
Der Vertragspartner hat im nächsten Schritt die Möglichkeit, entweder als Gast zu bestellen, sich anzumelden, falls er bereits über ein Besucherkonto verfügt, oder sich zu registrieren und ein Besucherkonto anzulegen. Durch Anklicken des Buttons „Weiter“ in dem Abschnitt „Als Gast bestellen“ kann der Vertragspartner ohne Registrierung seine Kontaktinformationen in das Formular eintragen; zwingend erforderliche Kontaktinformationen sind entsprechend gekennzeichnet. Nach Absenden der Kontaktinformationen durch Anklicken des Buttons „Weiter“ werden Informationen zur Bildungseinrichtung des Vertragspartners abgefragt; zwingend erforderliche Kontaktinformationen sind entsprechend gekennzeichnet. Anschließend kann der Vertragspartner eine von der experimenta angebotene Zahlungsart auswählen; hierzu mehr unter Ziffer 3. Alternativ hat der Vertragspartner durch Anklicken des Buttons „Neues Konto erstellen“ in dem Abschnitt „Anmelden/Registrieren“ die Möglichkeit, ein Besucherkonto zu erstellen, dort seine Kontaktinformationen und Zahlungsmittel zu hinterlegen und über dieses den Kaufvorgang abzuschließen. Die in dem Besucherkonto hinterlegten Daten können von dem Vertragspartner jederzeit eingesehen und geändert werden.
Nach der Wahl der Zahlungsart gibt der Vertragspartner über den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an den im Warenkorb befindlichen Labor-Programmen ab. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Vertragspartner seine zuvor angegebenen bzw. in dem Besucherkonto hinterlegten Daten jederzeit einsehen, ändern bzw. löschen.
Je nach Labor-Programm können noch Sonderbedingungen erforderlich sein, die zugesichert werden müssen, wie z.B. ein bestimmtes Schuhwerk. Diese Sonderbedingungen müssen vor Abgabe der Bestellung per Check-Box bestätigt werden.
Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ erklärt sich der Vertragspartner mit der Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag einverstanden. Hierauf wird der Vertragspartner vor Anklicken des Buttons nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Nachdem der Vertragspartner den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt hat, sendet die experimenta dem Vertragspartner eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail an die vom Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse zu. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das Angebot/die Bestellung des Vertragspartners bei der experimenta eingegangen ist; sie stellt keine Annahme des Angebots/der Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die experimenta zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Mit der Auftragsbestätigung, in welcher die Bestelldaten nochmals aufgeführt werden, werden dem Vertragspartner E-Tickets, die Rechnung sowie ein Link zu diesen AGB übermittelt.
2.3.2 Die experimenta kann das Angebot des Vertragspartners nach Ziffer 2.3.1 annehmen,
- indem sie dem Vertragspartner nach dem Zugang des Angebots innerhalb von 7 Kalendertagen eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner maßgeblich ist,
- spätestens jedoch durch Übermittlung der E-Tickets.
Nimmt die experimenta das Angebot des Vertragspartners innerhalb von 7 Kalendertagen nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Vertragspartner nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Eventuell bereits getätigte Zahlungen der Entgelte für Labor-Programme des Vertragspartners werden in diesem Fall zurückerstattet.
2.3.3 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und gültig ist, so dass unter dieser Adresse die von der experimenta versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Vertragspartner bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der experimenta oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.3.4 Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die Bestellung auch über sein Besucherkonto durchzuführen. Weitere Hinweise zum Besucherkonto sowie den Zahlungsarten kann der Vertragspartner den Datenschutzhinweisen der experimenta entnehmen.
2.4 Wird der Teilnahmevertrag über den Ticketshop abgeschlossen, so muss der Vertragspartner die mit der Auftragsbestätigung erhaltenen E-Tickets – entweder auf einem Smartphone oder als Ausdruck auf Papier – an der Kasse der experimenta vorzeigen, um Eintrittsarmbänder (sog. RFID-Tickets) für die Teilnehmer bzw. Begleit- und Aufsichtspersonen für einen etwaigen Besuch der Ausstellungsbereiche der experimenta zu erhalten. Jedes E-Ticket kann nur einmal verwendet werden. Der Eintritt in die Ausstellungsbereiche der experimenta ist nur mit einem Eintrittsarmband möglich. Die Eintrittsarmbänder sind von den Teilnehmern bzw. Begleit- und Aufsichtspersonen vor Eintritt anzulegen und sind danach nicht mehr übertragbar. Für den Fall, dass im Ticketshop keine Zahlungsart, sondern „Buchung/Reservierung“ ausgewählt wird, erhält der Vertragspartner die Eintrittsarmbänder erst nach vorheriger Zahlung an der Kasse der experimenta.
3. Entgelt für die Teilnahme an Labor-Programmen
Es gelten die Entgelte für die Teilnahme an Labor-Programmen gemäß den bei den jeweiligen Labor-Programmen unter dem Button „Mehr dazu“ angegebenen Preisen. Diese Preise sind einschließlich Steuern. Der Gesamtpreis ist abhängig von der Teilnehmeranzahl. Der Gesamtpreis wird dann im Warenkorb angezeigt.
Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Vertragspartner im Ticketshop der experimenta mitgeteilt. Der Vertragspartner kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder PayPal vornehmen. Weitere Informationen zu dem jeweiligen Anbieter befinden sich in den Datenschutzhinweisen der experimenta.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Vertragspartner im Ticketshop keine Zahlungsart auswählt, sondern die Option „Buchung/Reservierung“. In diesem Fall erhält der Vertragspartner E-Tickets, welche an der Kasse der experimenta vorgezeigt werden müssen. Die Eintrittsarmbänder erhält der Vertragspartner jedoch in jedem Fall erst nach Zahlung an der Kasse der experimenta.
4. Durchführung, Änderungen und Absage der Labor-Programme (höhere Gewalt)
4.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass Labor-Programme durch einen bestimmten Kursleiter oder Dozenten durchgeführt werden.
4.2 Die experimenta hat das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vertragspartners, Ort und Zeit der Labor-Programme zu ändern. Diese Änderungen sind dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens aber 14 Kalendertage vor dem Beginn der jeweiligen Labor-Programme, mitzuteilen. Ist diese Ankündigungsfrist nicht einzuhalten, hat der Vertragspartner das Recht, den Teilnahmevertrag kostenfrei zu stornieren und ein etwaig bereits bezahltes Entgelt von der experimenta zurückzufordern.
4.3 Können Labor-Programme aus einem wichtigen Grund bzw. höherer Gewalt, z.B. wegen Erkrankung eines Kursleiters/Dozenten, nicht durchgeführt werden und/oder ist der experimenta die Durchführung der Labor-Programme aufgrund von gesetzlichen bzw. behördlichen Maßnahmen (z.B. Betriebsschließungen) zur Bekämpfung von Epidemien/Pandemien nicht möglich, hat die experimenta das Recht, den Teilnahmevertrag sofort zu kündigen/abzusagen.
In allen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund bzw. höherer Gewalt wird die experimenta den Vertragspartner so rechtzeitig, wie es ihr möglich ist, hierüber informieren. Müssen Labor-Programme abgesagt werden, erstattet die experimenta dem Vertragspartner ein etwaig bereits bezahltes Entgelt, soweit die betreffenden Labor-Programme noch nicht durchgeführt wurden (pro rata temporis).
5. Keine Aufsichtspflicht – Hausrecht und Weisungen
5.1 Die experimenta übernimmt während der Dauer der Labor-Programme nicht die Aufsicht der Teilnehmer; diese obliegt allein den Begleit- und Aufsichtspersonen.
5.2 Die experimenta übt das Hausrecht, insbesondere in der experimenta und auf der MS experimenta, aus. Sie kann das Hausrecht auch durch einen von ihr beauftragten Ordnungsdienst ausüben lassen. Auf die Ziffer 6.1 dieser AGB wird ausdrücklich hingewiesen. Die Hausordnung hängt im Kassenbereich der experimenta aus.
5.3 Den Weisungen der experimenta, ihrer Mitarbeiter oder eines von ihr beauftragten Ordnungsdienstes ist unverzüglich Folge zu leisten.
6. Kündigung aus wichtigem Grund – Stornierung – Schadenpauschale
6.1 Die experimenta kann den Teilnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grunds ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn der experimenta unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung der Labor-Programme oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- bei gemeinschaftswidrigem Verhalten der Teilnehmer bzw. eines Teilnehmers während der Labor-Programme trotz vorangehender Abmahnung bzw. Androhung der Kündigung durch die experimenta oder durch den Kursleiter/Dozenten, insbesondere bei Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches oder erheblich störendes Verhalten oder bei wiederholtem Sich-Widersetzen gegenüber den Weisungen der experimenta oder ihrer Kursleiter/Dozenten;
- bei erheblichen Ehrverletzungen aller Art durch den Vertragspartner, die Begleit- und Aufsichtspersonen bzw. die Teilnehmer gegenüber dem Kursleiter/Dozenten, gegenüber anderen Teilnehmern oder Bediensteten, Arbeitnehmern und beauftragten Hilfspersonen oder Erfüllungsgehilfen der experimenta;
- bei Diskriminierungen von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.) durch den Vertragspartner, die Begleit- und Aufsichtspersonen bzw. die Teilnehmer oder
- bei Missbrauch der Labor-Programme durch den Vertragspartner, die Begleit- und Aufsichtspersonen bzw. die Teilnehmer für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art und/oder
- bei erheblichen Verstößen des Vertragspartners, der Begleit- und Aufsichtspersonen bzw. der Teilnehmer gegen die Hausordnung. Die Hausordnung hängt im Kassenbereich der experimenta aus.
Anstatt einer solchen Kündigung kann die experimenta den Vertragspartner, die betreffende Begleit- und Aufsichtsperson bzw. die betreffenden Teilnehmer auch von einer einzelnen oder mehreren Einheit/-en der betreffenden Labor-Programme ausschließen.
6.2 Im Fall einer Kündigung oder eines Ausschlusses nach Ziffer 6.1 bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
6.3 Der Vertragspartner kann den Teilnahmevertrag bis sieben Kalendertage vor Beginn des Labor-Programms stornieren; diese Stornierung ist für ihn kostenfrei. Ein etwaig bereits geleistetes Entgelt wird von der experimenta erstattet.
Bei einer Stornierung zwischen sieben Kalendertagen und einem Kalendertag vor Beginn des Labor-Programms werden 50 % des im Teilnahmevertrag vereinbarten Entgelts als Schadenpauschale erhoben. Bei einer Stornierung am Tag des Labor-Programms werden 100 % des im Teilnahmevertrag vereinbarten Entgelts als Schadenpauschale erhoben. Die jeweilige Schadenpauschale entfällt, wenn der Vertragspartner nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Maßgebender Zeitpunkt für die Stornierung des Vertragspartners ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der experimenta.
6.4 Für Kündigungen bzw. Stornierungen des Teilnahmevertrags ist die Textform (z.B. Fax oder E-Mail) ausreichend. Dies gilt nicht für Kündigungen, welche auf einem wichtigen Grund beruhen, welcher während der Durchführung des jeweiligen Labor-Programms auftritt. In diesem Fall bedarf die Kündigung keiner Form (auch mündlich möglich). Eine mündliche Kündigung wird dann jedoch nochmals in Textform bestätigt.
7. Haftung der experimenta
7.1 Der Aufenthalt auf dem Gelände und in den Gebäuden der experimenta sowie auf der MS experimenta erfolgt auf eigene Gefahr.
7.2 Ansprüche des Vertragspartners, der Begleit- und Aufsichtspersonen und/oder der Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, der Begleit- und Aufsichtspersonen bzw. der Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus Arglist und/oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der experimenta, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die experimenta nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. Arglist.
7.4 Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der experimenta, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8. Besondere Pflichten des Vertragspartners bei Unfällen, Diebstahl, Schadensfällen etc.
8.1 Nach einem Unfall mit Beteiligung von Teilnehmern, Begleit- und Aufsichtspersonen, des Vertragspartners oder Dritter, insbesondere bei Personenschäden, bei einem Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen während der Labor-Programme, ist der Vertragspartner verpflichtet, die experimenta unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zum Schaden, zur Beschädigung, zum Diebstahl etc. geführt hat, schriftlich oder in Textform zu unterrichten.
8.2 Der Vertragspartner hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Ereignisses im Sinne der Ziffer 8.1 dienlich und förderlich sind.
8.3 Bei einem Schadenfall ist der Vertragspartner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
8.4 Bei einem Schadensfall ist der Vertragspartner verpflichtet, die experimenta und ggf. den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.
9. Datenschutz
9.1 Die experimenta ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden alleine für Zwecke der Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. (b) DSGVO von der experimenta verarbeitet.
Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder die experimenta hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung des Vertragspartners. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.
9.2 Auf die Datenschutzhinweise der experimenta wird hingewiesen. Die Datenschutzhinweise befinden sich auf der Website der experimenta und an den Besucherstationen in den Foyers der Ausstellung sowie im Forum.
10. Schlussbestimmungen – Verstoß gegen Hausordnung – anwendbares Recht
10.1 Es gilt ergänzend die Hausordnung der experimenta. Vertragspartner, Begleit- und Aufsichtspersonen sowie Teilnehmer werden zusammen in der Hausordnung als „Besucher“ bezeichnet. Vertragspartner, Teilnehmer bzw. Begleit- und Aufsichtspersonen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können der experimenta verwiesen werden. Der Vertragspartner trägt – soweit ihm dies zumutbar ist – dafür Sorge, dass Teilnehmer sowie die Begleit- und Aufsichtspersonen die Hausordnung beachten. Die Hausordnung hängt im Kassenbereich der experimenta aus.
10.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Teilnahmevertrag das für den Firmensitz der experimenta gGmbH in 74072 Heilbronn zuständige Gericht. Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Heilbronn nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Vertragspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen den Vertragspartner Heilbronn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Vertragspartner, sofern er den Teilnahmevertrag als Verbraucher abgeschlossen hat, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teilnahmevertrags seinen willentlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
10.4 Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt im Internet eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die experimenta nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
10.5 Für Fragen steht der InfoService der experimenta zur Verfügung unter der Telefonnummer: 07131 / 887950 oder per E-Mail: info@experimenta.science.
Heilbronn, 23.04.2024
experimenta gGmbH